Abmahnung

Abmahnung

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Ạb|mah|nung 〈f. 20das Abmahnen ● es wurden bereits mehrere \Abmahnungen verschickt

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Ạb|mah|nung, die; -, -en:
(Rechtsspr.)
a) das Abmahnen;
b) Schreiben, das eine Abmahnung (a) enthält:
die A. ist bereits abgeschickt.

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Abmahnung,
 
Recht: Aufforderung zu vertrags- oder gesetzesgemäßem Verhalten; z. B. beim Mietverhältnis und, häufig auch bei Bagatellverstößen durch Abmahnvereine, im Recht des unlauteren Wettbewerbs. Die Möglichkeiten der Abmahnvereine wurden jedoch durch Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (wirksam ab 1. 8. 1994) eingeschränkt. (Mahnung)

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Ạb|mah|nung, die; -, -en: 1. (veraltend) das Abmahnen (1). 2. (Rechtsspr.) a) das Abmahnen (2); b) Schreiben, das eine ↑Abmahnung (2 a) enthält: die A. an ihn ist bereits abgeschickt worden; eine „Abmahnung“ genannte Rüge mit der Drohung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Wiederholungsfall (Spiegel 10, 1981, 214).

Universal-Lexikon. 2012.

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